Begründung: Die Klägerin ist seit 1982 beim Land ***** in der Abteilung II b 1 (Rechtsangelegenheiten für Eisenbahn- und Rechtswesen) beschäftigt. Im Jahre 1983 wurde sie überdies zur Sachverständigen für die Lenkerprüfung bestellt. Zur leichteren Abwicklung von Fahrten zu auswärtigen Führerscheinprüfungsterminen erhielt sie von der beklagten Partei einen Schlüssel für den Schranken eines Parkplatzes im südlichen Hof des Amtsgebäudes M*****-Straße, in dem sie normalerweise nich... mehr lesen...