Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführende Partei war Aktionärin der XXXX (in der Folge: Gesellschaft). Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde sie am 03.05.2007 gemäß § 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) als Aktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 129,40 pro Aktie aus der Gesellschaft ausgeschlossen. 1.2. Mit Eingabe vom 05.08.2008 beantragte die beschwerdeführende Partei die Überprüfung der Barabfindung gemäß § 6 Abs. 2 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Die beschwerdeführenden Parteien waren Aktionäre der XXXX (in der Folge: Gesellschaft). Mit Beschluss der Hauptversammlung wurden sie am 03.05.2007 gemäß § 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) als Aktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 129,40 pro Aktie aus der Gesellschaft ausgeschlossen. 1.2. Mit Eingabe vom 06.06.2008 beantragten die beschwerdeführenden Parteien die Überprüfung der Barabfindung gemäß § ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1.1. Der Beschwerdeführer war Aktionär der XXXX (in der Folge: Gesellschaft). Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde er am 03.05.2007 gemäß § 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG) als Aktionär gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 129,40 pro Aktie aus der Gesellschaft ausgeschlossen. 1.2. Mit Eingabe vom 11.08.2008 beantragte der Beschwerdeführer die Überprüfung der Barabfindung gemäß § 6 Abs. 2 GesAusG iVm §§ 225c ff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer wurden mit Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2007 gemäß § 4 GesAusG als Aktionäre gegen Gewährung einer von der XXXX und XXXX als angemessen bezeichneten Barabfindung von € 129,40 pro Aktie aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Mit Schriftsatz vom 31.07.2008 (eingelangt am 04.08.2008) beantragten die Beschwerdeführer beim Handelsgericht Wien die Überprüfung der Barabfindung gemäß § 6 Abs. 2 Gesellscha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24.08.2010 gemäß § 4 GesAusG als Aktionär gegen Gewährung einer von der XXXX als angemessen bezeichneten Barabfindung von € 47,-- pro Aktie aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Mit Schriftsatz vom 17.11.2010 (eingelangt am 19.11.2010) beantragte der Beschwerdeführer beim Handelsgericht Wien die Überprüfung der Barabfindung gemäß § 6 Abs. 2 Gesellschafter-Ausschlu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 03.05.2007 gemäß § 4 GesAusG als Aktionärin gegen Gewährung einer von der XXXX und XXXX als angemessen bezeichneten Barabfindung von € 129,40 pro Aktie aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Mit Schriftsatz vom 11.08.2008 (eingelangt am 18.08.2008) beantragte die BF beim Handelsgericht WIEN (in der Folge: HG) die Überprüfung der Barabfindung gemäß § 6 Abs 2 Gesellschaf... mehr lesen...