Begründung: Die Beteiligte ist die alleinige grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG G*****. Vor der Verbücherung ihres Alleineigentums waren sie und ihr jetziger Ehemann, Peter D*****, je zur Hälfte als Miteigentümer eingetragen, wobei der Anteil 2 der Beteiligten und der Anteil 3 dem Peter D***** zustand. Die Anteile sind unterschiedlich belastet. Am 19.Juni 1990 verkaufte Peter D***** seinen Miteigentumsanteil der Beteiligten. Eine Verbücherung des notarielle... mehr lesen...
Norm: GBG §122 AJN §118
Rechtssatz: Das Grundbuchsverfahren ist - wie nicht zuletzt aus der Zuständigkeitsbestimmung des § 118 JN zu schließen - ein Außerstreitverfahren. Hier sind die formalen Anforderungen an den Rekurs geringer als im Streitverfahren. Nicht einmal die formellen und inhaltlichen Anforderungen an einen Rekurs im streitigen Verfahren schließen die Korrektur eines unzulänglichen oder mißverständlichen Rechtsmittelantrages aus. ... mehr lesen...