Norm: ABGB §149JN §112
Rechtssatz: Eine im Sinne des § 149 ABGB erfolgende Bestellung eines Vermögenskurators zur Besorgung einzelner Geschäfte fällt unter diese subsidiäre Zuständigkeitsnorm. Gemäß dem § 112 Abs 2 JN ist für die Bestellung eines solchen Kurators jenes Bezirksgericht zuständig, bei welchem die um die Bestellung eines Kurators ansuchende Partei zur Zeit des Ansuchens ihren allgemeinen Gerichtsstand in Streitsachen hat. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §280JN §109JN §109aJN §112
Rechtssatz: Die Zuständigkeit des Gerichtes des letzten Aufenthaltes des Pflegebefohlenen ist dann gegeben (JMV vom 11.08.1914, RGBl Nr 209), wenn das nach den sonstigen Vorschriften über die Zuständigkeit zuständige Gericht nicht oder nur unverhältnismäßig schwer zu ermitteln wäre. Entscheidungstexte 8 Ob 232/69 Entscheidungstext OGH 18.11.1969 ... mehr lesen...
Die kundigenden Parteien haben als Liegenschaftseigentümer und Bestandgeber der durch einen Kurator vertretenen Verlassenschaft als Bestandnehmerin das Bestandverhältnis über die Liegenschaft EZ. 123, KG. P., mit dem Haus P. 51, unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist zum 30. Juni 1965 mit gerichtlicher Aufkündigung vom 18. Dezember 1964 des Bezirksgerichtes V. aufgekundigt. Der die Anschrift der Verlassenschaftskuratorin Anna H., Rechtsanwaltswitwe, Graz, H.gasse 6, tra... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 IeABGB §280 Satz2JN §109JN §109aJN §112
Rechtssatz: An Stelle der Bestimmung des § 280 zweiter Satz ABGB sind die §§ 109, 109 a, 112 JN getreten. Entscheidungstexte 6 Ob 85/65 Entscheidungstext OGH 24.03.1965 6 Ob 85/65 Veröff: SZ 38/45 = EvBl 1966/36 S 41 = JBl 1966,90 = MietSlg 17003 8 Ob 232/69 Entscheidu... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof erklärte zur Entscheidung über den Antrag auf Kuratorbestellung das Bezirksgericht Innere Stadt Wien als zuständig. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien war seinerzeit unter 12 A 768/41 das Abhandlungsverfahren bezüglich des Nachlasses nach Siegmund A. anhängig, der in Wien 2., R.-Straße 8, seinen ordentlichen Wohnsitz gehabt hatte. Als nachträglich Vermögen hervorkam, das im Sprengel des Bez... mehr lesen...
Norm: JN §109JN §112
Rechtssatz: Unterschied einer Kuratorbestellung nach §§ 109 und 112 JN. Entscheidungstexte 1 Nd 217/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 1 Nd 217/55 6 Nd 73/61 Entscheidungstext OGH 28.06.1961 6 Nd 73/61 Abweichend; Veröff: SZ 34/99 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §276 Ia1ABGB §365JN §28JN §75JN §109JN §112
Rechtssatz: Zur Kuratorbestellung für das im Inland gelegene Vermögen einer ausländischen, verstaatlichten Aktiengesellschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 40/55 Entscheidungstext OGH 02.03.1955 7 Ob 40/55 Veröff: JBl 1955,307 2 Ob 709/59 Entscheidungstext OGH 20.05.1960 2 ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §112
Rechtssatz: Die Zuständigkeit zur Bestellung eines Kurators für einzelne Geschäfte richtet sich nach § 112 JN. Entscheidungstexte 2 Nd 375/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 2 Nd 375/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0046305 Dokumentnummer JJR_19541110_OGH... mehr lesen...
Da im Rechtsstreit der St.-Werke Josef St. gegen Karl D. die Klage dem Beklagten wegen Abwesenheit nicht zugestellt werden konnte, beantragte die Rechtsnachfolgerin der klagenden Partei beim Erstgerichte, für Karl D. einen Abwesenheitskurator gemäß § 276 ABGB. zu bestellen. Mit Beschluß vom 15. Juni 1949 bestellte das Erstgericht Dr. Karl K. zum Abwesenheitskurator nach § 276 ABGB. für Karl D. Mit Beschluß vom 29. Juli 1949 enthob es dann Dr. K. auf sein Ersuchen und bestellte an se... mehr lesen...