Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §22AußStrG §61JN §107
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Aufforderung des Verlassenschaftsgerichts an einen Schweizer Staatsbürger, ein angeblich in der Schweiz befindliches Testament vorzulegen. Entscheidungstexte 1 Ob 302/68 Entscheidungstext OGH 19.12.1968 1 Ob 302/68 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §37 HAußStrG §22JN §107ZPO §190 B
Rechtssatz: Die Beurteilung der Erbfolge nach einem italienischen Staatsbürger kommt bezüglich des in Italien gelegenen unbeweglichen Vermögens der italienischen Behörde zu. Als - nicht der Rechtskraft fähige - Vorfrage kann in diesem Fall auch das österreichische Gericht in einem anderen Verfahren die Erbfolge und die Wirkungen einer Erbsentschlagung beurteilen; es hat dabei italienisches Re... mehr lesen...