Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, hat am 29. November 1958 vor dem Standesamt Graz mit Rosemaria, geborener R., die Ehe geschlossen, war bis zu seiner am 29. Juli 1960 nach Basel, Schweiz, erfolgten Abreise in Graz polizeilich gemeldet und hat nunmehr seinen Wohnsitz in der Schweiz. Am 9. Juni 1965 brachte er beim Landesgericht für ZRS. Graz gegen das am 9. April 1965 geborene und nach den Klagsangaben in W., Kanton Aargau, Schweiz, wohnhafte Kind Rene T. eine Klage wege... mehr lesen...
Norm: JN §100 Abs2JN §100 Abs3
Rechtssatz: § 100 Abs 3 JN stellt für Klagen wegen Bestreitung der ehelichen Geburt eine über die Bestimmung des Abs 2 hinausgehende Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit dar. Entscheidungstexte 6 Ob 23/66 Entscheidungstext OGH 26.01.1966 6 Ob 23/66 Veröff: EvBl 1966/242 S 297 = SZ 39/16 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat in der beim Erstgericht gegen den Beklagten überreichten Klage folgende Urteilsanträge gestellt: a) Die zwischen den Streitteilen vor dem Standesamte geschlossene Ehe wird aus dem Alleinverschulden des Beklagten und aus dem Scheidungsgrund des § 55 EheG. geschieden. b) Die mit Notariatsakt zwischen den Streitteilen geschlossenen Ehepakte werden aufgehoben, in eventu für erloschen erklärt. c) Der Beklagte ist schuldig, dahin einzuwilligen, daß bei den ihm eigentü... mehr lesen...