Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger und seit 26. Mai 1953 verheiratet; ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz war Villach. Seit 1957 leben die Ehegatten getrennt. Mit der am 23. Mai 1975 eingebrachten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung der mit dem Beklagten am 26. Mai 1953 vor dem Standesamt L geschlossenen Ehe aus dem Verschulden des Beklagten, dessen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Mit der Ehescheidungsklageverband die Klägerin das Begehren auf Bezah... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 FJN §7aJN §49 Abs1 Z2aJN §100 Abs1ZPO §227 II
Rechtssatz: Mit der Ehescheidungsklage können nur jene Ansprüche aus dem Eheverhältnis verbunden werden, die sich aus dessen mit dem Scheidungsbegehren angestrebten Auflösung ergeben, also zwar Unterhaltsansprüche für die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung der Ehe, nicht aber für die Zeit des noch aufrechten Bestehens der Ehe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Die Klägerin hat in der beim Erstgericht gegen den Beklagten überreichten Klage folgende Urteilsanträge gestellt: a) Die zwischen den Streitteilen vor dem Standesamte geschlossene Ehe wird aus dem Alleinverschulden des Beklagten und aus dem Scheidungsgrund des § 55 EheG. geschieden. b) Die mit Notariatsakt zwischen den Streitteilen geschlossenen Ehepakte werden aufgehoben, in eventu für erloschen erklärt. c) Der Beklagte ist schuldig, dahin einzuwilligen, daß bei den ihm eigentü... mehr lesen...