Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger, hat am 29. November 1958 vor dem Standesamt Graz mit Rosemaria, geborener R., die Ehe geschlossen, war bis zu seiner am 29. Juli 1960 nach Basel, Schweiz, erfolgten Abreise in Graz polizeilich gemeldet und hat nunmehr seinen Wohnsitz in der Schweiz. Am 9. Juni 1965 brachte er beim Landesgericht für ZRS. Graz gegen das am 9. April 1965 geborene und nach den Klagsangaben in W., Kanton Aargau, Schweiz, wohnhafte Kind Rene T. eine Klage wege... mehr lesen...
Norm: JN §100
Rechtssatz: Der Gerichtsstand des § 100 JN ist nicht auf Klagen aus dem ehelichen Elternverhältnis beschränkt, sondern auch bei Klagen auf Feststellung der außerehelichen Vaterschaft subsidiär anwendbar. Entscheidungstexte 5 Nd 34/61 Entscheidungstext OGH 24.05.1961 5 Nd 34/61 Veröff: EvBl 1961/304 S 398 6 Nd 67/65 ... mehr lesen...
Norm: JN §100
Rechtssatz: Mit Scheidungsklage kann das Begehren auf Aufhebung der Ehepakte verbunden werden. Entscheidungstexte 2 Ob 703/51 Entscheidungstext OGH 07.11.1951 2 Ob 703/51 Veröff: SZ 24/302 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0046773 Dokumentnummer JJR_19511107_OG... mehr lesen...
Johann B. und Katharina B. haben am 24. März 1940 vor dem Standesamt B. die Ehe geschlossen, welche derzeit noch aufrecht besteht. Die Ehegatten, die früher die jugoslawische Staatsbürgerschaft besaßen, waren Volksdeutsche. Johann B. wurde im Jahre 1942 zur deutschen Wehrmacht eingezogen und war zuletzt anläßlich eines Urlaubes im Juli 1944 mit seiner Gattin beisammen. Seit dieser Zeit fehlt von ihm jede Nachricht und gilt er als vermißt. Nach Mitteilung dritter Personen soll Johann B... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §94.DVEheG §17JN §28JN §100
Rechtssatz: Für die Bestreitung der Ehelichkeit eines staatenlosen Kindes staatenloser Eltern ist die inländische Gerichtsbarkeit gegeben und der Gerichtsstand des § 100 JN anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 698/50 Entscheidungstext OGH 13.12.1950 1 Ob 698/50 Veröff: SZ 23/377 European ... mehr lesen...
Norm: JN §100
Rechtssatz: Unter österreichischer Staatsangehörigkeit des § 100 JN ist nur die Bundesbürgerschaft der Republik Österreich zu verstehen. Entscheidungstexte 2 Ob 550/25 Entscheidungstext OGH 22.06.1925 2 Ob 550/25 Veröff: SZ 7/219 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0047243 ... mehr lesen...