Gründe: Mit Urteil des ehemaligen Jugendgerichtshofes Wien vom 3. März 2003, rechtskräftig seit 6. März 2003, GZ 10 Hv 47/02k-36, wurde der damals jugendliche Christopher H***** der Vergehen der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB (A./) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B./) schuldig erkannt. Mit Urteil des ehemaligen Jugendgerichtshofes Wien vom 3. März 2003, rechtskräftig seit 6. März 2003, GZ 10 Hv 47/02k-36, wurde der damals jugendliche Christopher H***** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Jugendgerichtshofs Wien vom 20.Juni 1980, GZ. 18 U 355/80-5, wurde der am 7.August 1963 geborene Kfz-Mechanikerlehrling Michael A nach einer in seiner und seiner Mutter Gegenwart durchgeführten Hauptverhandlung des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 JGG. wurden der Ausspruch und die Vollstreckung der deshalb zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von zwei Jahren vorläufig aufgeschoben. Dieses Urteil wurde a... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 BJGG 1961 §45 Abs4
Rechtssatz: Die nachträglich festgesetzte Strafe muß nicht zwingend eine Freiheitsstrafe sein; § 37 StGB kommt auch hier zur Anwendung. Entscheidungstexte 9 Os 147/75 Entscheidungstext OGH 19.05.1976 9 Os 147/75 Veröff: EvBl 1976/266 S 611 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4
Rechtssatz: Keine Straffestsetzung bei rechtswidrigem Zwischenurteil: Ist das die Voraussetzung für die nachfolgende Straffestsetzung bildende Zwischenurteil gesetzwidrig, so könnte das darauf aufbauende Ergänzungsurteil nicht gesetzmäßig sein. Entscheidungstexte 9 Os 60/74 Entscheidungstext OGH 06.06.1974 9 Os 60/74 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §45 Abs4
Rechtssatz: Das Gericht, das über einen Antrag im Sinne des § 45 Abs 4 JGG zu entscheiden hat, ist berechtigt, diesen Antrag dann abzuweisen, wenn es der Überzeugung ist, daß die Besserung des jugendlichen Rechtsbrechers noch auf eine andere Weise als durch den Ausspruch und den Vollzug einer Strafe erreicht werden kann. Daher kann es an sich auch von der Straffestsetzung absehen und während des Laufes der Probezeit dem ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4StPO §56
Rechtssatz: Bei Verurteilung wegen einer neuen Straftat und gleichzeitiger Festsetzung der Strafe bezüglich eines Schuldspruches nach § 13 Abs 1 JGG ist die Strafe gemäß § 34 StG - hier nach § 126 StG und nicht nach § 178 StG - zu bemessen. Entscheidungstexte 10 Os 283/71 Entscheidungstext OGH 18.02.1972 10 Os 283/71 Veröff: RZ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4
Rechtssatz: Zur nachträglichen Festsetzung einer gemäß dem § 13 Abs 1 JGG vorläufig nicht ausgesprochenen Strafe bedarf es eines Antrages des Staatsanwaltes (beziehungsweise im bezirksgerichtlichen Verfahren des staatsanwaltschaftlichen Funktionärs) = EvBl 1949/413. Entscheidungstexte 10 Os 2/71 Entscheidungstext OGH 29.01.1971 10 Os ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §17JGG 1961 §45 Abs4
Rechtssatz: Die Auffassung, daß im Falle, als der Jugendliche in der Probezeit keine gerichtlich strafbare Handlung begangen hat, nur dann mit einer Straffestsetzung vorgegangen werden könne, wenn im Sinne des § 17 Abs 1 JGG 1961 ausgesprochene Maßnahmen keinen Erfolg zeitigen, ist im Gesetze nicht begründet. Entscheidungstexte 10 Os 46/67 Entscheid... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §45 Abs4StPO §281 Z11 B
Rechtssatz: Die Anfechtung eines Urteils, das über Antrag der Staatsanwaltschaft gemäß dem § 45 Abs 4 JGG 1961 erging, kann wegen Nichtigkeit nur aus dem Nichtigkeitsgrund der Z 11 des § 281 StPO (§ 345 Z 12, 468 Z 3 StPO) erfolgen, weil die Anfechtung sich ausschließlich nur gegen den Strafausspruch als solchen und nicht auch gegen den im Zwischenurteil ergangenen rechtskräftigen Schuldspruch richten kann... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §13 Abs2 BJGG 1961 §45 Abs4StPO §265 Bb
Rechtssatz: Zur Befugnis, bei Festsetzung der Strafe nach den § 13 Abs 2, § 45 Abs 4 JGG 1961 gemäß dem § 265 StPO von der Verhängung einer weiteren Strafe Abstand zu nehmen. Entscheidungstexte 8 Os 411/61 Entscheidungstext OGH 01.12.1961 8 Os 411/61 Gegenteilig 10 Os 145/62 ... mehr lesen...