Entscheidungen zu § 38 Abs. 5 JGG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 2006/5/18 15Os34/06y

Gründe: In der Jugendstrafsache zu AZ 30 U 305/03x des Bezirksgerichtes Favoriten wurde der am 5. Dezember 1986 geborene jugendliche Dima M***** mit Urteil vom 5. Mai 2004 (ON 19) des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB schuldig erkannt und zu einer für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von drei Wochen verurteilt. Beim Beschuldigten handelte es sich um einen Asylwerber russischer Staatsangehörigkeit, von dessen Eltern lediglic... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.05.2006

TE OGH 2006/4/25 11Os26/06t

Gründe: Mit dem auch einen Teilfreispruch umfassenden Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 27. September 2005, GZ 8 U 49/05v-39, wurde der am 1. Dezember 1988 geborene jugendliche Beschuldigte Assan A***** zweier Vergehen schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig fasste dieses Gericht den Beschluss, die A***** zum AZ 71 BE 158/04x des Landesgerichtes Innsbruck als Vollzugsgericht gewährte bedingte Entlassung aus dem Vollzug einer restlichen F... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.04.2006

RS OGH 1992/6/30 14Os88/92, 11Os26/06t, 15Os34/06y

Norm: JGG 1988 §38 Abs2JGG 1988 §38 Abs3JGG 1988 §38 Abs5 Z2
Rechtssatz: Die Rechte des gesetzlichen Vertreters eines jugendlichen Beschuldigten mit Ausnahme des Rechtes, auf die Ergreifung von Rechtsmitteln zu verzichten, stehen gemäß § 38 Abs 5 Z 2 JGG 1988 in der Hauptverhandlung dem Verteidiger zu, wenn trotz ordnungsgemäßer Benachrichtigung kein gesetzlicher Vertreter erschienen ist. Dieser Übergang der Rechte des gesetzlichen Vertreters a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.06.1992

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