Gründe: Die am 20.September 1968 geborene Beate A wurde des Vergehens nach § 127 Abs. 1 und 2 Z. 3 StGB. schuldig erkannt, weil sie vom 10. bis zum 18.Juli 1984 in vier Angriffen als Friseurlehrling ihrem Dienstgeber Wilhelm Dieter B aus der Registrierkasse insgesamt 2.600 S Bargeld gestohlen hat. Diesen Schuldspruch stützte das Schöffengericht nicht allein auf das für richtig gehaltene, ursprüngliche Geständnis der Angeklagten vor den Beamten des Gendarmeriepostens Attnang-Puchheim... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 17-jährige Tischlerlehrling Manfred A des Vergehens der fahrlässigen Herbeiführung einer Feuersbrunst nach § 170 Abs. 1 StGB schuldig erkannt; der Ausspruch und die Vollstreckung der zu verhängenden Strafe wurden gemäß § 13 Abs. 1 JGG für eine Probezeit von 1 (einem) Jahr vorläufig aufgeschoben. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat der Angeklagte am 31. Mai 1983 in Krems/Donau dadurch, daß er im Lackierraum des Tischlereibetriebes der ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2JGG 1961 §13 Abs1 CStPO §283 A
Rechtssatz: Gegen einen Ausspruch nach § 13 Abs 1 JGG ist eine Berufung des Angeklagten nur insoferne zulässig, als dieser damit die Erteilung einer Ermahnung gemäß § 12 Abs 2 JGG anstrebt. Entscheidungstexte 10 Os 185/53 Entscheidungstext OGH 22.11.1983 10 Os 185/53 12 Os 135/84 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2JGG 1961 §13 Abs1 C
Rechtssatz: Ein Ausspruch gemäß 13 Abs 1 JGG 1961 stellt gegenüber eine Ermahnung gemäß § 12 Abs 2 JGG die strengere Sanktion dar. Entscheidungstexte 9 Os 166/83 Entscheidungstext OGH 15.11.1983 9 Os 166/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0088600 ... mehr lesen...
Gründe: Das Jugendschöffengericht erkannte den am 18. Dezember 1964 geborenen, sohin jugendlichen Karosseriespenglerlehrling Zeki A (im Urteil irrig: B; s S 31 d. A) des Vergehens der gewerbsmäßigen gleichgeschlechtlichen Unzucht nach § 210 StGB, begangen zwischen Sommer 1981 und 15. April 1982 in Wien mit zahlreichen Personen männlichen Geschlechts, schuldig und verurteilte ihn nach dieser Gesetzesstelle unter Anwendung des § 11 Z 1 JGG zu einer (unter Bestimmung einer Probezeit vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 30. Juni 1966 geborene Schülerin Manuela A des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 15 StGB schuldig erkannt. Ihr liegt zur Last, in der Zeit von Februar 1981 bis Ende März 1981 in Wien gemeinsam mit anderen, gleichfalls verurteilten Jugendlichen als Tatbeteiligte wiederholt Diebstähle in verschiedenen Läden verübt zu haben, bei denen die Täterinnen zahlreiche Schminksachen u... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 28.Dezember 1963 geborene Jugendliche Gabriela A, die zur Tatzeit in einer Dentistenpraxis als Helferin eingestellt war, des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs 1, Abs 2 Z. 3 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach § 127 Abs 2 StGB. unter Bedachtnahme auf § 11 JGG. zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe verurteilt, weil sie im Oktober 1980 in Villach (insgesamt) 500 S Bargeld unter Ausnützung einer Gelegenheit, die durch e... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20. Jänner 1965 geborene Schüler Michael A des Vergehens des teils vollbrachten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 15 StGB. schuldig erkannt, weil er in Innsbruck fremde bewegliche Sachen in einem 5.000 S nicht übersteigenden Werte nachgenannten Personen mit dem Vorsatz, sich durch die Sachzueignung unrechtmäßig zu bereichern, I wegnahm, und zwar 1. in Gesellschaft des strafunmü... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.Juli 1961 geborene Jungkoch Manfred B und drei weitere Angeklagte des Vergehens des schweren Eingriffes in fremdes Jagd- oder Fischereirecht nach §§ 137, 138 Z 2 StGB (zwei Mitangeklagte auch nach der Z 3 der letztgenannten Gesetzesstelle) sowie des Vergehens der Tierquälerei nach § 222 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Schonzeit unter Verletzung des Jagdrechtes verschiedener Personen dadurch, daß sie mehrere Feldhasen... mehr lesen...
Gründe: Das Jugendschöffengericht verurteilte den sechzehnjährigen Friseurlehrling Michaela B wegen des Vergehens des schweren Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB gemäß § 128 Abs. 1 StGB und § 11 JGG. zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat, die unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurde. Es wertete bei der Strafzumessung die Wiederholung der diebischen Angriffe und den Umstand, daß der Gesamtschadensbetrag die Grenze von ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Nichtigkeitsgrund nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO, wenn das Gericht unter irriger Anwendung des § 12 Abs 2 JGG 1961 statt Verhängung einer Strafe bloß eine Ermahnung ausspricht. Entscheidungstexte 10 Os 24/71 Entscheidungstext OGH 30.03.1971 10 Os 24/71 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2
Rechtssatz: Eine Ermahnung nach § 12 Abs 2 JGG 1961 ist kein Strafübel im Sinne des § 1 Abs 2 ArbeitshausG 1951. Entscheidungstexte 12 Os 150/67 Entscheidungstext OGH 29.09.1968 12 Os 150/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0088549 Dokumentnummer JJR_1968... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2
Rechtssatz: Das JGG 1961 sieht ein Rechtsmittel des Verurteilten deswegen, weil das Gericht die Bestimmung des § 12 Abs 2 JGG 1961 nicht angewendet hat, nicht vor. Entscheidungstexte 10 Os 73/66 Entscheidungstext OGH 07.06.1966 10 Os 73/66 Veröff: RZ 1967,14 = SSt XXXVII/25 10 Os 129/69 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2JGG §13 Abs1 AJGG 1961 §13 Abs3 B
Rechtssatz: Voraussetzungen für die Anwendung des § 13 Abs 1 und des § 12 Abs 2 JGG. Die Tilgung eines Schuldspruches nach § 13 Abs 3 JGG hat zur Voraussetzung, daß nicht bereits dem Schuldspruch ein Strafausspruch nachgefolgt ist. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 292/54 Entscheidungstext OGH 25.03.1954 5 Os 292/54 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §12 Abs2
Rechtssatz: Eine unter Anwendung des außerordentlichen Milderungsrechtes und des Art VI StPNov 1918 ausgesprochene strenge Arreststrafe kann nicht als "Geringe Freiheitsstrafe" angesehen und durch Überweisung an die Zucht der erziehungsberechtigten Personen oder der Schule ersetzt werden. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 2 Os 100/50 Entscheidungstext OGH 28.0... mehr lesen...
Norm: JGG 1949 §12 Abs2JGG 1949 §14JGG 1961 §17JGG 1961 §48RJGG §2RJGG §7 Abs2RJGG §69StRegV allg
Rechtssatz: Die Anordnung von "Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln" (nach dem RJGG), soweit sie mit einer Verurteilung zu Jugendgefängnis nicht verbunden war, ist aus der "gerichtlichen Erziehungskartei" in das österreichische Strafregister aufzunehmen. Entscheidungstexte 2 Os 533/49 Ents... mehr lesen...