Mit der im Instanzenzug ergangenen als Bescheid bezeichneten und nunmehr angefochtenen Erledigung vom 7. Juli 1997 wies der Aufsichtrat der O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge die Berufung des Beschwerdeführers ab und bestätigte den Bescheid der Behörde erster Instanz, mit dem dem Beschwerdeführer die Versehrtenrente entzogen worden war. Diese als Bescheid bezeichnete Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und erfüllt auch sonst alle Voraussetzungen eines Bescheides mit Ausnahme ... mehr lesen...
Mit der im Instanzenzug ergangenen als Bescheid bezeichneten und nunmehr angefochtenen Erledigung vom 15. Juli 1997 wies der Aufsichtrat der O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge die Berufung der Beschwerdeführerin ab und bestätigte den Bescheid der Behörde erster Instanz, mit dem der Beschwerdeführerin die Versehrtenrente entzogen worden war. Diese als Bescheid bezeichnete Erledigung ist bescheidmäßig gegliedert und erfüllt auch sonst alle Voraussetzungen eines Bescheides mit Ausna... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;LKUFG OÖ 1983 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/06/14 95/12/0116 2 (hier betreffend Aufsichtsrat der OÖ Lehrerfürsorge, Krankenfürsorge und Unfallfürsorge) Stammrechtssatz § 18 Abs 4 AVG unterscheidet nicht zwischen monokratischen Behörden und Kollegialbehörden,... mehr lesen...
Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;LKUFG OÖ 1983 §39 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/06/14 95/12/0116 2 (hier betreffend Aufsichtsrat der OÖ Lehrerfürsorge, Krankenfürsorge und Unfallfürsorge) Stammrechtssatz § 18 Abs 4 AVG unterscheidet nicht zwischen monokratischen Behörden und Kollegialbehörden,... mehr lesen...