I. 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 22. Juni 2004 wurde gemäß § 38 iVm §§ 9 und 11 AVG das bei ihm anhängige Verfahren über die Berufung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (im Folgenden: BH) vom 19. Februar 2003 bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage der Prozessfähigkeit (Handlungsfähigkeit) des Beschwerdeführers im Verwa... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §273 Abs1;ABGB §273a Abs1;AußStrG;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/09/0019 E 25. Mai 2005 RS 1
(hier die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 23.4.1996, Zl. 95/11/0365, und E 20.2.2002, Zl. 2001/08/0192) wirkt die Sachwalterbestellun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/09 Internationales Privatrecht22/01 Jurisdiktionsnorm22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG;AVG §11;AVG §38;IPRG;JN §109;JN §110;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 110 JN regelt die inländische Gerichtsbarkeit für die in § 109 JN angeführten (außerstreitigen) Angelegenheiten. Ist diese gegeben, so entscheidet das... mehr lesen...
Mit dem am 13. Dezember 1988 vom Gerichtskommissär aufgenommenen Protokoll wurde das Hauptinventar nach der am 9. Oktober 1985 verstorbenen L.V. errichtet und mit Protokoll vom 1. März 1989 wegen eines weiters hervorgekommenen Grundstückes ergänzt. Die Gegenüberstellung der Aktiven per S 28,671.020,41 und der Passiven per S 166.845,81 ergab einen Reinnachlaß von S 28,504.174,60. Im Protokoll vom 13. Dezember 1988 heißt es weiter wörtlich: "Die erschienenen Parteien nehmen zur Kenn... mehr lesen...
Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: AußStrG §114;AußStrG §92;GGG 1984 §24 Abs1;
Rechtssatz: Als Wert des Nachlaßvermögens ist jener Wert anzusetzen, den das Verlassenschaftsgericht aufgrund der Angaben im Inventar (gemäß § 92 ff AußStrG; Hinweis E 14.2.1962, 1330/60) bzw im eidesstättigen Vermögensbekenntnis (gemäß § 114 AußStrG; Hinweis E 25.4.1961, 1584/59) ane... mehr lesen...