Norm: AußStrG 2005 §82
Rechtssatz: Die in §82 AußStrG angeführten Abstammungsverfahren schließen
Begründung: und Beseitigung der Mutterschaft zweifelsfrei ein. Entscheidungstexte 3 Ob 229/07h Entscheidungstext OGH 19.12.2007 3 Ob 229/07h Veröff: SZ 2007/206 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122958 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §137bAußStrG 2005 §1 A3AußStrG 2005 §82PStG §15
Rechtssatz: Begehrt eine Frau die Feststellung der Mutterschaft zu einem Kind mit der Behauptung, sie habe in einer ausländischen Urkunde über die Geburt dieses Kindes sowohl für sich selbst als Mutter als auch für den (angeblich ehelichen) Vater einen Phantasienamen angegeben, so ist für dieses Begehren der außerstreitige Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §82AußStrG §235
Rechtssatz: Wird von einem geschiedenen Ehegatten die Herausgabe der von der Aufteilung ausgenommenen Sachen begehrt, ist der Anspruch im streitigen Verfahren geltend zu machen; es kommt auch eine Überweisung in das außerstreitige Verfahren nach § 235 Abs 1 AußStrG nicht in Betracht, weil es sich nicht um eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse handelt, die allein im Sinn dieser Gesetzesvorschrift der... mehr lesen...