I. 1. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres (der belangten Behörde) vom 22. Juni 2004 wurde gemäß § 38 iVm §§ 9 und 11 AVG das bei ihm anhängige Verfahren über die Berufung des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Serbien und Montenegro, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (im Folgenden: BH) vom 19. Februar 2003 bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Vorfrage der Prozessfähigkeit (Handlungsfähigkeit) des Beschwerdeführers im Verwa... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §273 Abs1;ABGB §273a Abs1;AußStrG;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/09/0019 E 25. Mai 2005 RS 1
(hier die ersten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 23.4.1996, Zl. 95/11/0365, und E 20.2.2002, Zl. 2001/08/0192) wirkt die Sachwalterbestellun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof20/09 Internationales Privatrecht22/01 Jurisdiktionsnorm22/03 Außerstreitverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AußStrG;AVG §11;AVG §38;IPRG;JN §109;JN §110;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: § 110 JN regelt die inländische Gerichtsbarkeit für die in § 109 JN angeführten (außerstreitigen) Angelegenheiten. Ist diese gegeben, so entscheidet das... mehr lesen...
Die belangte Behörde hielt im angefochtenen Bescheid fest, dass der Beschwerdeführer für das Jahr 1987 eine außergewöhnliche Belastung in Höhe von S 128.019,-- geltend gemacht habe. Bei den beantragten Aufwendungen handle es sich überwiegend um Kosten, die mit dem Tod der Schwiegermutter des Beschwerdeführers zusammenhingen. Dem Beschluss des Bezirksgerichtes Salzburg vom 27. Oktober 1987 sei zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer Erbe der Schwiegermutter sei und der Nachlass au... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/03 Außerstreitverfahren
Norm: ABGB §1445;AußStrG §73; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1990, 89;
Rechtssatz: Bei der Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt kommt es zu keiner Einanwortung und es erlischt daher auch nicht die Forderung des betreffenden Nachlassgläubigers durch confusio. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...