Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1445;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 89;Rechtssatz
Bei der Überlassung des Nachlasses an Zahlungsstatt kommt es zu keiner Einanwortung und es erlischt daher auch nicht die Forderung des betreffenden Nachlassgläubigers durch confusio.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140163.X01Im RIS seit
12.09.1989Zuletzt aktualisiert am
14.11.2008