Norm: RpflG §19 Abs2 Z5 litcAußStrG §5 Abs2 Z1 litbZPO §116
Rechtssatz: Nur die Bestellung eines Abwesenheitskurators, nicht jedoch jene eines Zustellkurators, fällt unter den Richtervorbehalt des § 19 Abs 2 Z 5 lit c RpflG. Entscheidungstexte 2 R 219/18y Entscheidungstext LG Feldkirch 04.10.2018 2 R 219/18y European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §272AußStrG 2005 §5 Abs2 Z1FBG §15 Abs1JN §109 Abs1JN §112 Abs1
Rechtssatz: Das Firmenbuchgericht kann einen Kollisions- oder Zustellkurator nur in den bei ihm anhängigen Firmenbuchverfahren selbst bestellen. Ansonsten fällt die Bestellung eines Kollisionskurators (sowie aller übrigen Kuratoren) für eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein rechts- oder parteifähiges Gebilde, in die sachliche Zuständigkeit ... mehr lesen...
Norm: ABGB idF FamErbRÄG 2004 §163bAußStrG 2005 §2 IDAußStrG 2005 §2 IE1AußStrG 2005 §5 Abs2
Rechtssatz: Partei im Verfahren nach § 163b ABGB ist neben dem Kind, dem Antragsgegner (dem Mann, dessen Vaterschaft festgestellt werden soll) und der Mutter auch der Mann, dessen Vaterschaft durch die positive Erledigung des Antrags verdrängt würde. Entscheidungstexte 6 Ob 150/07p Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §271AußStrG §5 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 524/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 524/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §271AußStrG §5 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Richtet sich der Antrag des Kindes auf Unterhaltsfestsetzung gegen den als Vertreter berufenen Elternteil, so liegt ein Fall des § 271 ABGB vor und es muss daher für das Kind ein besonderer Kurator bestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 524/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 524/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ZPO §8AußStrG 2005 §5 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Ein Prozesskurator nach § 8 ZPO kann auch vom Berufungsgericht bestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 298/68 Entscheidungstext OGH 23.10.1968 5 Ob 298/68 Veröff: EvBl 1969/164 S 244 = RZ 1969,50 4 Ob 71/08g Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 71/08g Vgl... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ZPO §6AußStrG 2005 §5 Abs2 Z1 lita
Rechtssatz: Greift erst das Revisionsgericht den Mangel der gesetzlichen Vertretung auf, so geht es selbst nach § 6 ZPO vor. Entscheidungstexte 2 Ob 695/56 Entscheidungstext OGH 03.01.1957 2 Ob 695/56 Veröff: JBl 1957,131 2 Ob 323/65 Entscheidungstext OGH 16.12.1965 2 Ob 323/65 ... mehr lesen...