Norm: AußStrG 2005 §36 Abs4
Rechtssatz: Die Grenzen der Entscheidungsbefugnis werden durch den Verfahrensgegenstand, also nicht nur den Inhalt des Sachantrags, sondern auch das diesen begründende Tatsachenvorbringen abgesteckt. Entscheidungstexte 5 Ob 145/08x Entscheidungstext OGH 26.08.2008 5 Ob 145/08x Beisatz: Hier: Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8, Z 9, Z 12 MRG; Qualifikation vo... mehr lesen...
Norm: ZPO §405ZPO §502 Abs4 Z1AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Die Frage, ob durch eine Neuformulierung des Spruches (hier: einer einstweiligen Verfügung im konkreten Fall) nur eine Verdeutlichung vorgenommen oder (hier: das Sicherungs)Begehren unter Berücksichtigung des dazu erstatteten Vorbringens in unzulässiger Weise überschritten wird, ist keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO, s... mehr lesen...
Norm: ZPO §405 GZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C6AußStrG 2005 §36 Abs3AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA2
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Bestimmung des § 405 ZPO bewirkt nicht Nichtigkeit; das Rechtsmittelgericht kann ihm nur auf Grund einer Mängelrüge Beachtung schenken. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bez... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2nAußStrG 2005 §36 Abs3AußStrG 2005 §36 Abs4AußStrG 2005 §56AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA2KartG 2005 §38ZPO §405 GFBG §15 Abs1
Rechtssatz: Schon für das streitige Verfahren ist es mehr als zweifelhaft, ob eine Verletzung des § 405 ZPO Nichtigkeit bewirkt. (Vgl nur Petschek, Streitfragen, S 50 ff). Für das außerstreitige Verfahren muss diese Ansicht jedenfalls abgelehnt werden (hiezu Ott, Rechtsfürsorgever... mehr lesen...