Norm: EuErbVO Art68GBG §20AußStrG §182aBGB §2032BGB §2033BGB §2038
Rechtssatz: Anmerkung der Verfügungsbeschränkung eines Miterben, dessen Miteigentumsrecht aufgrund eines deutschen Erbscheins einzutragen ist, lässt sich ohne Schwierigkeiten ihrer Art nach in die Kategorie jener Anmerkungen einordnen, die das österreichische Registerrecht mit § 20 lit a GBG ermöglicht. Sie stellt die Rechtsstellung des Miterben klar und dient der Rechtssicher... mehr lesen...
Norm: EuErbVO Art68GBG §20AußStrG §182aBGB §2211 Abs1
Rechtssatz: Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nach § 2211 Abs 1 BGB nicht verfügen. Auch diese Beschränkung kann Gegenstand einer Anmerkung nach § 20 lit a GBG sein. Entscheidungstexte 5 Ob 157/18a Entscheidungstext OGH 03.10.2018 5 Ob 157/18a ... mehr lesen...