Norm: ABGB §810ABGB §811AußStrG §78AußStrG §79 Abs2AußStrG §145AußStrG §179 Abs2AußStrG 2005 §153 Abs1AußStrG 2005 §153 Abs2AußStrG 2005 §183
Rechtssatz: Wird dem Verlassenschaftsgericht bescheinigt, dass ein bisher nicht berücksichtigter Anspruch der Verlassenschaft wahrscheinlich besteht, hat es gemäß § 179 Abs 2 AußStrG die bisher mangels Vermögen unterbliebene Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten. Ein von einem nach dem Gesetz zum Erben B... mehr lesen...
Norm: AußStrG §72AußStrG §179 Abs2ASGG §76 Abs4BPGG §19 Abs3
Rechtssatz: Hat mangels eines Nachlaßvermögens keine Verlassenschaftsabhandlung stattgefunden, so kann die Fortsetzung des Pflegegeldverfahrens gemäß § 19 Abs 3 BPGG nur von der Verlassenschaft nach der ursprünglichen Klägerin selbst, nicht aber von einem präsumtiven Erben beantragt werden. Sollte der ruhende Nachlaß, vertreten durch einen zu bestellenden Kurator, die Verfahrensforts... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §179 Abs2
Rechtssatz: Das Gesetz bestimmt weder ausdrücklich noch sonst so eindeutig, daß über die Absicht des Gesetzgebers kein Zweifel aufkommen kann, was unter dem "später zum Vorschein gekommenen" Nachlaß zu verstehen ist; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 773/83 Entscheidungstext OGH 30.11.1983 1 Ob 773/83 Veröf... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1AußStrG §179 Abs2ZPO §228 C1
Rechtssatz: Kein rechtliches Interesse des präsumtiven Erben, vor der Einleitung einer Nachtragsabhandlung durch Feststellungsklage das Zurechtbestehen einer Forderung der Verlassenschaft gegenüber einem Dritten nachzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 136/63 Entscheidungstext OGH 03.03.1964 4 Ob 136/63 EvBl 1964/251 S 353 = Arb 7907 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §281AußStrG §179 Abs2
Rechtssatz: Zur Frage, ob eine Abhandlung über den Anspruch des Erblassers auf Bergmannstreugeld einzuleiten ist (die Verlassenschaft wurde armutshalber abgetan). Entscheidungstexte 1 Ob 106/61 Entscheidungstext OGH 12.04.1961 1 Ob 106/61 EvBl 1961/311 S 402 2 Ob 173/62 Entscheidungstext OGH 15... mehr lesen...