Norm: AußStrG §43AußStrG §78 AAußStrG §128AußStrG §129AußStrG §149 Abs1AußStrG §174 Abs1 DABGB §811
Rechtssatz: Dem Abhandlungsgericht obliegt nicht die Sicherstellung der Gebühren des Verlassenschaftskurators. Entscheidungstexte 1 Ob 285/00v Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 285/00v Veröff: SZ 74/133 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §43AußStrG §174 Abs1
Rechtssatz: Die Versiegelung des Nachlasses ist nicht mit der Rechtskraft der Einantwortung automatisch aufgehoben. Hiezu bedarf es einer ausdrücklichen gerichtlichen Anordnung. Entscheidungstexte 9 Ob 2057/96g Entscheidungstext OGH 27.03.1996 9 Ob 2057/96g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 Abs2AußStrG §174 Abs1 A
Rechtssatz: Die Anhängigkeit des Sicherstellungsantrages des Legatars steht der Erlassung der Einantwortungsurkunde und damit auch der Schließung der Abhandlung gem § 174 Abs 1 AußStrG nicht entgegen (vgl RZ 1937,23). Entscheidungstexte 6 Ob 444/61 Entscheidungstext OGH 29.11.1961 6 Ob 444/61 6 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §817AußStrG §159AußStrG §160AußStrG §161 Abs1AußStrG §174 Abs1 A
Rechtssatz: Betreffend nicht in den §§ 159, 160 AußStrG genannter Vermächtnisse hat das Abhandlungsgericht hinsichtlich der Erfüllung und Sicherstellung des Legates von Amts wegen nicht zu veranlassen; dass der Vermächtnisnehmer hievon Kenntnis erhielt, genügt. Die Legatsverfügung steht aber auch der Einantwortung des Gesamtnachlasses an die Erben nicht entgegen. Die Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §174 Abs1 AKontrollabkommen allg
Rechtssatz: Der Umstand, daß Anteile einer in den Nachlaß fallenden Liegenschaft von einer Besatzungsmacht als deutsches Eigentum in Anspruch genommen werden, hindert nicht die Einantwortung. Entscheidungstexte 3 Ob 481/54 Entscheidungstext OGH 04.08.1954 3 Ob 481/54 JBl 1954,539 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §613ABGB §799AußStrG §121AußStrG §174 Abs1 A
Rechtssatz: Der Nacherbe kann schon vor Eintritt des Substitutionsfalles die Erbserklärung abgeben und das Abhandlungsgericht kann diese auch annehmen und das Erbrecht für ausgewiesen erkennen. Mit der Einantwortung kann jedoch entgegen der von Ehrenzweig vertretenen Ansicht erst nach Eintritt des Substitutionsfalles vorgegangen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §149AußStrG §170AußStrG §174 Abs1 A
Rechtssatz: Streitig gebliebene Fragen der Erbteilung, insbesondere die der Anrechnung von Vorempfängen eigenberechtigter Erben, hindern die Einantwortung nicht und sind im Rechtswege auszutragen. Entscheidungstexte 2 Ob 774/32 Entscheidungstext OGH 23.07.1932 2 Ob 774/32 Veröff: SZ 14/158 8 O... mehr lesen...