Entscheidungen zu § 144 Abs. 3 AußStrG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1997/7/17 6Ob2087/96x

Norm: AußStrG §14 Abs1 C2d3AußStrG §14 Abs2 Z1 B1AußStrG §144 Abs3UVG §15 Abs3UVG §28
Rechtssatz: Auch gegen einen Beschluß des Rekursgerichtes, in dem über Einwendungen des Unterhaltsschuldners gegen den Rückforderungsanspruch des Bundes im Außerstreitverfahren nach § 28 UVG aufgrund gewährter Vorschüsse nach § 4 Z 2 UVG entschieden wird, ist der Revisionsrekurs nur wegen erheblicher Rechtsfragen zulässig, soferne der Anspruch fünfzigtausend... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.07.1997

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