Norm: AußStrG §14 Abs5MRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II5a1
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Verfahren gilt der im Art 6 Abs 1 MRK verankerte Grundsatz des rechtlichen Gehörs -und zwar auch in Fällen, in denen das Gebot der Zweiseitigkeit von Rechtsmittelverfahren nicht ausdrücklich gesetzlich verankert ist. Jede an einem Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen beteiligte Partei muss gegnerische Stellungnahmen "zur Kennt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs5 D4AußStrG §14aZPO §84ZPO §85
Rechtssatz: Übersteigt der Entscheidungsgegenstand EUR 20.000,--, bedarf es einer Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit des Revisionsrekurses durch das Rekursgericht im Sinne des §14a AußStrG nicht. Das Rekursgericht hat daher zutreffend den demgemäß unzulässigen (weil unnotwendigen) Abänderungsantrag seines Unzulässigkeitsausspruches eines ordentlichen Revisionsrekurses nach dieser... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §63AußStrG §13 Abs1 Z2AußStrG §13 Abs4AußStrG §14 Abs5AußStrG §14a Abs1AußStrG §14a Abs4AußStrG §14a Abs5
Rechtssatz: Da der Entscheidungsgegenstand insgesamt S 260.000,-- nicht überstieg und das Rekursgericht gemäß § 13 Abs 1 Z 2 AußStrG ausgesprochen hat, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig ist, konnte der Erlagsgegner, wie sich aus den Bestimmungen der §§ 13 Abs 4, 14 Abs 5 und 14a A... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1989 §14 Abs3 C4AußStrG idF WGN 1997 §14 Abs5 D3AußStrG 2005 §62 Abs4 B4
Rechtssatz: Unter "Entscheidungsgegenständen nicht (rein) vermögensrechtlicher Art" hat der Gesetzgeber solche Fälle verstanden, die "unmittelbar die Person eines Verfahrensbeteiligten betreffen, etwa im Pflegschaftsverfahren eine Sorgerechtsregelung oder eine Besuchsrechtsregelung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...