Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdevertreter wurde 1995 vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien zum Abwesenheitskurator für die Beschwerdeführerin, XXXX , XXXX und XXXX , die über ein gemeinsames Wertpapierdepot verfügen, bestellt (Zl. 3 P 1459/95x). 2. In der Folge übermittelte der Beschwerdevertreter dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien u.a. für die Jahre 2013 bis 2017 Pflegschaftsrechnungen, die sodann vom Gericht jeweils genehmigend zur Kenntnis genommen wu... mehr lesen...