Entscheidungen zu § 123 Abs. 1 AußStrG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2008/4/18 2007/17/0169

Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 5. Juni 1998 wurde Rechtsanwalt Dr. S gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter des Beschwerdeführers bestellt. Es wurde verfügt, dass Dr. S einen näher umschriebenen Kreis von Angelegenheiten zu besorgen hat. Darüber hinaus wurden die Kosten des Verfahrens "in derzeit noch unbekannter Höhe" dem Beschwerdeführer in Anwendung des § 252 Abs. 2 des damals in Kraft gestandenen Außerstreitgesetzes, RGBl. Nr. 208/1854, auferlegt. Am 1. März 2005 b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.04.2008

RS Vwgh 2008/4/18 2007/17/0169

Index: 22/03 Außerstreitverfahren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: AußStrG §252 idF 1983/136;AußStrG 2003 §123 Abs1 Z6;AußStrG 2003 §128;AußStrG 2003 §129;GEG §2 Z1;
Rechtssatz: Der Beschluss des Bezirksgerichtes vom 3. Oktober 2005, mit dem ausgesprochen wurde, dass die Sachwalterschaft über den Beschwerdeführer aufrecht bleibe, enthält keine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens zur Beendigung der Sachwalt... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.2008

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