Begründung: Der Kläger ist das gemäß § 19 Abs 1 Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG) eingerichtete Personalvertretungsorgan für den Bereich des gemäß § 17 Abs 3 Z 2 Poststrukturgesetz (Tirol und Vorarlberg) zuständigen Personalamts. Die Beklagte beabsichtigt, den Standort des Personalamts von Innsbruck nach Hall in Tirol zu verlegen, wo bereits eine weitgehende Konzentration anderer Posteinrichtungen erfolgt ist. Der klagende Betriebsausschuss begehrt mit seinem Hauptbegehren di... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde am 14. 4. 1980 als Vertragsbedienstete des Bundes mit der Einstufung VB I/b in der damaligen Universitätsdirektion der ***** Universität ***** aufgenommen. Durch die Abgabe einer Überleitungserklärung vom 22. 9. 1999 wurde die Klägerin mit Wirkung vom 1. 1. 1999 in die Entlohnungsgruppe/Bewertungsgruppe v2/2 überstellt. Das letzte Gehalt der Klägerin betrug 2.424,10 EUR brutto. Daneben erhielt die Klägerin eine Mehrleistungszulage von 134,10 E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1986 Vertragsbediensteter der Post- und Telegraphenverwaltung. Im Jahr 1990 wurde er zum Beamten ernannt. Er ist Leiter des Postamts F*****. Seit 1996 gehört er dem Vertrauenspersonenausschuss für Vorarlberg an. Der Kläger ist in dieser Eigenschaft nicht freigestellt iSd § 67 Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG); er nimmt jedoch als Personalvertreter Freizeit nach § 66 PBVG in Anspruch, und zwar in den letzten zweieinhalb Jahren in der Form, dass er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in die Mobilkom Austria AG eingebracht. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 26. 3. 2001 wurde die Mobilkom Austria AG durch Umwandlung gemäß § 5 UmwG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge... mehr lesen...
Begründung: Durch das Bundesmuseen-Gesetz, BGBl I 115/1998, wurden die in § 1 dieses Gesetzes namentlich genannten Bundesmuseen, die bis dahin Dienststellen des Bundes waren, zu wissenschaftlichen Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes. Gemäß § 2 Abs 1 des Bundesmuseen-Gesetzes erlangten die genannten Bundesmuseen mit dem In-Kraft-Treten der jeweiligen Museumsordnung Rechtspersönlichkeit. Die Museumsordnung des Kunsthistorischen Museums [KHM] wurde mit der Verordnung des Bundesmi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 18. 2. 1975 als Vertragsbediensteter bei der Republik Österreich beschäftigt und im Personalstand der österreichischen Post- und Telegraphenverwaltung geführt. Er war während der gesamten Zeit im Zustelldienst tätig, seit 1982 im Paketzustelldienst. Mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (PTSG) wurden die bisher von der Post- und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben einer durch dieses Gesetz errichteten Aktiengesellschaft zur Besorgung ü... mehr lesen...
Norm: PTSG §19PTSG §18UrlG §6VBG allgAngG §8 Abs1 IIAAngG §23 Abs1
Rechtssatz: Trotz Übernahme des Vertragsbedienstetengesetzes als Vertragsschablone für die Einzelverträge der Beschäftigten der ausgegliederten Unternehmen der Post bleiben die Vorschriften des Urlaubsgesetzes über die Einbeziehung regelmäßigen Entgelts für Überstunden und Rufbereitschaft anwendbar. Entscheidungstexte 8 ObA 16... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit 1. 5. 1996 wurde zur Besorgung der bisher von der Post und Telegraphenverwaltung wahrgenommenen Aufgaben die Post und Telekom Austria AG (PTA) errichtet. Mit Einbringungsvertrag vom 14. 10. 1996 wurde der Betrieb der PTA "Mobilkommunikation" im Wege der Gesamtrechtsnachfolge an die Mobilkom Austria AG (beklagte Partei) eingebracht. Bei der beklagten Partei stehen rund 1.100 Dienstnehmer in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis. Bei der Berechnung des Url... mehr lesen...
Norm: BG über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer "Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft" §16 Abs1 Z2PTSG §18PTSG §19VBG allg
Rechtssatz: Eine gesetzliche Anordnung, dass ehemaligen Vertragsbediensteten ihre "bestehenden Rechte gewahrt" bleiben, steht der Anwendung der nunmehr in Betracht kommenden sonstigen arbeitsrechtlichen Gesetze auf deren Dienstverhältnisse nicht entgegen. Damit wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: § 16 Abs 1 Z 2 des Bundesgesetzes über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer "Österreichischen Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft" (BGBl Nr 1992/11) normiert, dass die von der Ausgliederung betroffenen Vertragsbediensteten des Bundes Arbeitnehmer der "Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft" werden und dass ihnen die am maßgebenden Stichtag (Tag vor der Wirksamkeit der Kapitalerhöhung gemäß § 10 Abs 1 zwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: § 16 Abs 1 Z 2 des Bundesgesetzes über die Organisationsprivatisierung der Wasserstraßendirektion und die Gründung einer "Österreichischen Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft" (BGBl Nr 1992/11) normiert, dass die von der Ausgliederung betroffenen Vertragsbediensteten des Bundes Arbeitnehmer der "Österreichische Donau-Betriebs-Aktiengesellschaft" werden und dass ihnen die am maßgebenden Stichtag (Tag vor der Wirksamkeit der Kapitalerhöhung gemäß § 10 Abs 1 zwe... mehr lesen...
Norm: PTSG §17PTSG §18PTSG §19
Rechtssatz: Neben den Beamten sind drei weitere Arbeitnehmergruppen - Vertragsbedienstete, Angestellte und vorübergehend Beschäftigte - in ihren rechtlichen Beziehungen zur Post AG zu unterscheiden. Entscheidungstexte 8 ObA 118/01p Entscheidungstext OGH 13.09.2001 8 ObA 118/01p 9 ObA 109/05b Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die im Raum Oberösterreich fünfzehn Bereichspostämter betreibt, denen wieder Bezirks- und Regionalpostämter unterstehen, veranstaltet seit etwa drei Jahren zur Verbesserung des Informationsflusses in verschiedenen dienstlichen Angelegenheiten sogenannte Kommunikations- und Informationsmeetings. Diese werden einerseits für die Bereichspostamtsleiter während der normalen Dienstzeit veranstaltet. Für diese ist die Teilnahme auch verpflichtend. Sie erhalten... mehr lesen...
Norm: TSG §19TSG §24
Rechtssatz: Anordnungen, die den Zweck verfolgen, der allgemeinen Gefahr einer Seuchenverschleppung vorzubeugen, sind nicht auf Grund des § 24 Z 2, sondern auf Grund des § 19 Abs 2 TSG erlassen; ein Zuwiderhandeln hiegegen ist von der politischen Behörde zu ahnden. Entscheidungstexte Os 1416/27 Entscheidungstext OGH 19.12.1927 Os 1416/27 Veröff: SSt VII/130 ... mehr lesen...