Begründung: Der Kläger ist das gemäß § 19 Abs 1 Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG) eingerichtete Personalvertretungsorgan für den Bereich des gemäß § 17 Abs 3 Z 2 Poststrukturgesetz (Tirol und Vorarlberg) zuständigen Personalamts. Die Beklagte beabsichtigt, den Standort des Personalamts von Innsbruck nach Hall in Tirol zu verlegen, wo bereits eine weitgehende Konzentration anderer Posteinrichtungen erfolgt ist. Der klagende Betriebsausschuss begehrt mit seinem Hauptbegehren di... mehr lesen...
Norm: PTSG §17
Rechtssatz: Aus § 17 PTSG ergibt sich, dass öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse weiter von den im PTSG vorgesehenen Dienstbehörden nach dem Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 (DVG), BGBl 1984/29, behandelt werden. Neben diesem formellen Dienstverhältnis zum Bund besteht ein gesondertes „Zuweisungsverhältnis" dieser Beamten (unter anderem) zur Österreichischen Post AG, der sie zur Dienstleistung zugewiesen sind. Der Bund als D... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1986 Vertragsbediensteter der Post- und Telegraphenverwaltung. Im Jahr 1990 wurde er zum Beamten ernannt. Er ist Leiter des Postamts F*****. Seit 1996 gehört er dem Vertrauenspersonenausschuss für Vorarlberg an. Der Kläger ist in dieser Eigenschaft nicht freigestellt iSd § 67 Post-Betriebsverfassungsgesetz (PBVG); er nimmt jedoch als Personalvertreter Freizeit nach § 66 PBVG in Anspruch, und zwar in den letzten zweieinhalb Jahren in der Form, dass er... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte, die im Raum Oberösterreich fünfzehn Bereichspostämter betreibt, denen wieder Bezirks- und Regionalpostämter unterstehen, veranstaltet seit etwa drei Jahren zur Verbesserung des Informationsflusses in verschiedenen dienstlichen Angelegenheiten sogenannte Kommunikations- und Informationsmeetings. Diese werden einerseits für die Bereichspostamtsleiter während der normalen Dienstzeit veranstaltet. Für diese ist die Teilnahme auch verpflichtend. Sie erhalten... mehr lesen...
Norm: PTSG §17PTSG §18PTSG §19
Rechtssatz: Neben den Beamten sind drei weitere Arbeitnehmergruppen - Vertragsbedienstete, Angestellte und vorübergehend Beschäftigte - in ihren rechtlichen Beziehungen zur Post AG zu unterscheiden. Entscheidungstexte 8 ObA 118/01p Entscheidungstext OGH 13.09.2001 8 ObA 118/01p 9 ObA 109/05b Entscheid... mehr lesen...
Norm: TSG §17
Rechtssatz: Die Unterlassung der Seuchenanzeige nach dem TSG schädigt den Staat durch Verhinderung oder doch Verzögerung der veterinärpolizeilichen Maßnahmen. Entscheidungstexte 5 Os 350/54 Entscheidungstext OGH 31.01.1955 5 Os 350/54 Veröff: EvBl 1955/255 S 424 = SSt XXVI/11 7 Os 112/59 Entscheidungstext OGH 30.... mehr lesen...
Norm: StGB §2 B2StGB §302TSG §17TSG §63Vieh- und FleischbeschauV RGBl 1924/342 idF BGBl 1925/92 allg
Rechtssatz: Die Unterlassung der im § 17 TSG vorgeschriebenen Anzeige stellt sich dann als Mißbrauch der Amtsgewalt dar, wenn der Viehbeschauer und Fleischbeschauer bei der amtlichen Untersuchung das Vorhandensein einer anzeigepflichtigen Krankheit feststellt oder vermutet und in Schädigungsabsicht die Erstattung der Anzeige unterläßt. ... mehr lesen...