Gründe: Mit den oben zu A. bezeichneten Beschlüssen wurde über die in den angeführten Verfahren aufgelaufenen Kosten der gerichtlich angeordneten Überwachung eines Fernmeldeverkehrs entschieden. Nach der in diesen Beschlüssen jeweils vertretenen Rechtsansicht der genannten Gerichte stellt das Ergebnis einer im Einvernehmen mit der Fernmeldebehörde bewirkten Überwachung des Fernmelde- verkehrs eine Auskunft (oder eine Befund) einer Behörde im Sinn des § 381 Abs 1 Z 3 StPO dar, d... mehr lesen...
Norm: StPO §26StPO §149c Abs1StPO §381 Abs1 Z3B-VG Art22FG 1993 §36FG 1993 §45 Abs1PTSG §1PTSG §10
Rechtssatz: Sowohl die Post- und Telegraphenverwaltung (während der Geltung des Fernmeldegesetzes 1993) als auch die Post und Telekom Austria AG (PTA) und andere private Betreiber eines Telekommunikationsdienstes (unter der nunmehrigen Geltung des Poststrukturgesetzes) erbrachten/erbringen bei ihrer Mitwirkung bei einer gerichtlich angeordneten Üb... mehr lesen...
Norm: StPO §149aStPO §149cPTSG §10
Rechtssatz: Mit Inkrafttreten des Poststrukturgesetzes (PTSG) am 1.Mai 1996 (§ 24 PTSG - Art 95 StrukturanpassungsG 1996, BGBl Nr. 201) wurden die Aufgaben und das Vermögen der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) auf die Post und Telekom Austria AG (PTA) übertragen (§ 10 PTSG), ohne auch die nur dienstrechtlich umsetzbare Verpflichtung zur Mitwirkung an der Durchführung einer Überwachung des Fernmeldeverkehr... mehr lesen...