Begründung: Rechtliche Beurteilung Zur die Neuerrichtung und Verlegung von Tabaktrafiken regelnden Vorschrift des § 24 TabMG 1996 und der dieser im Wesentlichen entsprechenden Bestimmung des § 17 TabMG 1968 (RIS-Justiz RS0110430) hat der Oberste Gerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen, dass sich daraus keine Rechte eines allfälligen Bewerbers um eine Tabaktrafik ableiten lassen, sondern es sich dabei um Bestimmungen handelt, die den inneren Willensb... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt an einem näher bezeichneten Bus- und Straßenbahn-Terminal in Innsbruck (im folgenden nur Terminal) seit 1. Juni 1996 einen Zeitschriften-Kiosk. Die nächstgelegene Tabaktrafik der Maria U***** ist etwa 50-70 Schritte, die nach diesen nächstgelegenen (sechs) Tabaktrafiken und eine Tabakverschleißstelle sind zwischen etwa 330 und 560 Schritte entfernt. Ansuchen der klagenden Partei bzw der P*****GmbH um Errichtung einer neuen Trafik am erwäh... mehr lesen...
Norm: TabMG 1968 §17TabMG 1996 §24
Rechtssatz: Die Regelung des § 24 TabMG 1996 entspricht im wesentlichen der vorherigen Rechtslage des § 17 TabMG 1968. Daraus lassen sich keine Rechte eines allfälligen Bewerbers um eine Tabaktrafik ableiten, sondern es handelt sich dabei um Bestimmungen, die den inneren Willensbildungsprozess des Monopolisten regeln. Entscheidungstexte 1 Ob 108/98h En... mehr lesen...
Norm: AVBT allgTabMG §17TabMG 1996 §24
Rechtssatz: Die AVBT sehen ein Mitwirkungsrecht eines Trafikanten bei Neuerrichtung einer Tabaktrafik in seiner Umgebung und einen Schutz vor wirtschaftlichen Nachteilen aus einer solchen Errichtung nicht vor. § 17 TabMG sieht ua für die Neuerrichtung eines Tabakverschleißgeschäftes ein bestimmtes Verfahren vor. Auf Grund der aus dem Vertragsverhältnis hervorgehenden gegenseitigen vertraglichen Schutzpflic... mehr lesen...