IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch die Richterin HR Mag. Marihart über die Beschwerde der Frau A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH in ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 05.03.2019, Zl. ***, betreffend Aufstellung eines Automaten gemäß § 52 Gewerbeordnung 1994 (GewO), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zur Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 03.11.2020 Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z24GewO 1994 §52TNRSG 1995 §1TabMG 1996 §1 Abs1
Rechtssatz: Die Qualifikation eines Produkts als „pflanzliches Raucherzeugnis“ [§ 1 Z 1 lit d TNRSG; Art 2 Z 15 RL 2014/40/EU] setzt voraus, dass dieses zum Rauchen verwendet werden kann. Hierbei kommt es nicht bloß auf die abstrakte Eignung an, ob eine pflanzliche Substanz „faktisch geraucht w... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 03.11.2020 Norm: GewO 1994 §2 Abs1 Z24GewO 1994 §52TNRSG 1995 §1TabMG 1996 §1 Abs1
Rechtssatz: Die Anwendung des TabMG erfordert die Erfüllung aller Voraussetzungen des TNRSG. Dabei kommt es nicht einzig und allein auf die Aufmachung des Produktes bzw Deklarierung als „Raucherzeugnis“ an; vielmehr hat die Qualifikation als Raucherzeugnis durch Betrachtung des Gesamtzusammenha... mehr lesen...