RS Lvwg 2020/11/3 LVwG-AV-433/001-2019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.11.2020
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

03.11.2020

Norm

GewO 1994 §2 Abs1 Z24
GewO 1994 §52
TNRSG 1995 §1
TabMG 1996 §1 Abs1

Rechtssatz

Die Anwendung des TabMG erfordert die Erfüllung aller Voraussetzungen des TNRSG. Dabei kommt es nicht einzig und allein auf die Aufmachung des Produktes bzw Deklarierung als „Raucherzeugnis“ an; vielmehr hat die Qualifikation als Raucherzeugnis durch Betrachtung des Gesamtzusammenhanges zu erfolgen.

Schlagworte

Gewerbliches Berufsrecht; Tabakmonopol; Selbstbedienungsautomat; Warenart; pflanzliche Raucherzeugnisse;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.433.001.2019

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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