Norm: EO §394IPRG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Sicherung eines fremdem Recht unterliegenden Anspruchs nach österreichischem Recht ist nur dann sinnvoll, wenn anzunehmen ist, dass es auch im Hauptverfahren nicht möglich sein wird, das fremde Recht zu ermitteln, oder wenn es naheliegend erscheint, dass der geltend gemachte Anspruch auch nach dem fremden Recht berechtigt sein wird, setzt sich doch der Antragsteller sonst der Gefahr aus, nach §394EO ers... mehr lesen...
Norm: IPRG §4 Abs2
Rechtssatz: Die Angemessenheit hängt von der Dringlichkeit des Einzelfalles ab; in nicht dringlichen Fällen darf die Frist nicht zu knapp bemessen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 14/98d Entscheidungstext OGH 10.02.1998 7 Ob 14/98d 5 Ob 111/04s Entscheidungstext OGH 25.05.2004 5 Ob 111/04s Beisatz: Die Angemess... mehr lesen...
Norm: IPRG §4 Abs2ZPO §271
Rechtssatz: Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht nicht unbeschränkt; sie ist insbesondere an die jeweiligen verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und Schranken gebunden, wobei die Angemessenheit der Frist des § 4 Abs 2 IPRG von der Dringlichkeit des einzelnen Falles abhängt. Entscheidungstexte 5 Ob 555/83 Entscheidungstext OGH 22.03.1983 5 Ob 555/83 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §4 Abs2ZPO §271
Rechtssatz: Soweit die maßgeblichen Normen des fremden Rechtes auch durch Heranziehung der einschlägigen, zur Schließung von Gesetzeslücken dienenden Bestimmungen dieser Rechtsordnung nicht zu ermitteln sind, ist inländisches Recht anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 353/80 Entscheidungstext OGH 08.07.1980 4 Ob 353/80 Beisatz: Fremdenverkehrsverband (... mehr lesen...