Entscheidungsgründe: Der Kläger ist PR-Berater und Geschäftsführer der C***** Frankfurt/Main; er unterhält auch geschäftliche Kontakte zu österreichischen Unternehmen, insbesondere der Touristik-Branche. Ua vertritt er das staatliche israelische Verkehrsbüro und die "Neckermann"-Gruppe (NUR Touristik GmbH). Der Kläger ist Mitglied der Scientology-Kirche Deutschland, eines eingetragenen Vereins, der eine anerkannte Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes ist. Seine Mitgl... mehr lesen...
Norm: IPRG §13 Abs2IPRG §34UrhG §78
Rechtssatz: Das Recht auf Bildnisschutz nach § 78 UrhG ist kein Immaterialgüterrecht im Sinne des § 34 IPRG; es gehört vielmehr zu den Persönlichkeitsrechten, die von den Immaterialgüterrechten zu unterscheiden sind. Nach welcher Rechtsordnung die Verletzung des Rechtes auf Bildnisschutz zu beurteilen ist, wird im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Am nächsten liegt es, die Bestimmung des § 13 Abs 2 IPRG übe... mehr lesen...