Norm: IPRG §13
Rechtssatz: Analog dem Namensrecht ist (wegen Fehlens einer ausdrücklichen Kollisionsnorm für den Schutz eines Familienwappens) auch für das Wappenrecht als Persönlichkeitsrecht nach § 13 Abs 1 IPRG aufgrund des Personalstatuts des Klägers, eines deutschen Staatsangehörigen, sowohl die Anwendung deutschen Rechts als auch das in dieser Rechtsordnung aus dem Wappenschutz abgeleitete Recht zur Führung eines Familienwappens zu bejahe... mehr lesen...