Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Berufsoffiziers des Ruhestandes, ihm selbst sowie Frau S und Herrn H ganzjährig das Betreten bzw. Befahren des Bereiches der Katastralgemeinde Äpfelgschwendt, Parz. 569, Teich, des Sperrgebietes des Truppenübungsplatzes Alltentsteig zu gestatten, abgewiesen. Die belangte Behörde führte zur Begründung: im wesentlichen aus, als
Begründung: seines Antrages habe der Beschwerdeführer die w... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: SperrGG 1995 §3 Abs1;SperrGG 1995 §3 Abs2;SperrGG 1995 §3 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Der Zweck des § 3 Abs 1, 2 und 4 SperrGG 1995 ist es zu verhindern, dass sich unberufene Personen, aus welchen Gründen immer, in ein Sperrgebiet begeben. Dieser Zweck soll durch das Verbot des Betretens und Befahrens von Sperrgebieten erreicht werden. Eine völlig... mehr lesen...