Begründung: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufungswerberin gemäß § 5 Abs 1 GütbefG iVm §§ 2 und 3 BZGü-VO die Konzession für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs im Fernverkehr (Güterfernverkehr) mit drei Kraftfahrzeugen mit dem Standort in Wien, W-gasse entzogen. In der Bescheidbegründung wird nach Wiedergabe des Wortlautes des § 5 Abs 1 GütbefG ausgeführt, daß im vorliegenden Fall das Handelsgericht Wien mit Beschluß vom 16. Sept... mehr lesen...
Rechtssatz: Es kann kein Grund gesehen werden, der es sachlich rechtfertigt, die Vorgangsweise der Gewerbebehörde bei einem Zwangsausgleich, wenn er erfüllt wird, die Bedachtnahme auf Gläubigerinteressen bei Gewerbetreibenden, die ein Güterbeförderungsgewerbe bzw ein Gewerbe nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz ausüben, gesetzlich anders zu regeln als bei den übrigen Gewerbetreibenden, bei denen (allein) die Bestimmungen des § 13 Abs 4 und des § 87 Abs 2 GewO 1994 zum Tragen kommen. Es ist ... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt eine der in § 5 Abs 1 GBefG angeführten Voraussetzungen für die Ausübung eines bewilligungspflichtigen gebundenen Gewerbes bei der Gewerbeausübung nicht mehr vor (im vorliegenden Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit), ist die Konzession von der zuständigen Behörde zwingend zu entziehen und ist in einem solchen Fall nicht mehr zu prüfen, ob etwa eine weitere Gewerbeausübung gemäß § 87 Abs 2 GewO 1994 überwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen wäre. mehr lesen...