Entscheidungen zu § 64 Abs. 1 AO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/1 99/16/0097

Die Beschwerdeführerin beantragte mit der Eingabe vom 3. August 1998, die Getränkesteuerschuld für die Zeiträume 1995 bis 1997 sowie Jänner bis Juli 1998 mit Null festzusetzen und die von ihr in diesen Zeiträumen einbezahlte Getränkesteuer rückzuerstatten. In dieser Eingabe wies die Beschwerdeführerin ausdrücklich darauf hin, dass sie bestrebt sei, "Anlassfall" beim Verfassungsgerichtshof zu werden und daher keine Veranlassung für eine Aussetzung des Verfahrens bestehe. Mit Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.09.1999

RS Vwgh 1999/9/1 99/16/0097

Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §85 Abs3;BAO §87 Abs1;LAO Stmk 1963 §132 Abs2;LAO Stmk 1963 §62 Abs3;LAO Stmk 1963 §64 Abs1;
Rechtssatz: Telefonische Anbringen sind keine MÜNDLICHEN Anbringen; telefonische Anbringen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind. Dies schließt nicht aus, telefonische Mitteilungen, di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.09.1999

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