Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Kläger, ehemals Landesamtsdirektor beim Amt der Tiroler Landesregierung, wurde auf Grund seiner diesbezüglichen Erklärung gemäß §15 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979) iVm. §2 des Landesbeamtengesetzes 1994 mit Ablauf des 30. September 1995 in den Ruhestand versetzt. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 13. Juli 1995 wurde der dem Kläger gemäß §§3 bis 7 des Pensionsgesetzes 1965 iVm. §2 des Landesbeamtengesetzes 1994 ab 1. Ok... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Kläger war als Stellvertreter des Landeshauptmannes von Tirol Mitglied der Tiroler Landesregierung und ist mit 5. April 1994 aus der Tiroler Landesregierung ausgeschieden. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 12. April 1994 wurde der dem Kläger gemäß §14 Abs2 iVm. Abs7 des Tiroler Bezügegesetzes 1985 gebührende monatliche Ruhebezug festgesetzt. Der Ruhebezug wurde bis Oktober 1998 ungeschmälert ausgezahlt. In den Monaten November... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Kläger, von 1979 bis 1991 als Landesrat Mitglied der Tiroler Landesregierung, ist mit 4. Juli 1991 aus der Tiroler Landesregierung ausgeschieden. Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 5. Juli 1991 wurde der dem Kläger gemäß §14 Abs2 iVm. Abs7 des Tiroler Bezügegesetzes 1985 gebührende monatliche Ruhebezug festgesetzt. Der Ruhebezug wurde bis Oktober 1998 ungeschmälert ausgezahlt. In den Monaten November 1998, Dezember 1998 und Jän... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2200 Landesbedienstete
Norm: B-VG Art137 / LiquidierungsklageB-VG Art137 / ZinsenABGB §1358ABGB §1333, §1334BAO §6, §7EStG 1988 §83PG 1965 §3 ffTir LandesbeamtenG 1994 §2
Leitsatz: Zulässigkeit der Liquidierungsklage eines pensionierten Landesbeamten
gegen ein Land auf Auszahlung im Wege der Kompensation einbehaltener
Ruhegenußanteile; Gegenforderung aufgrund einer an den Dienstgeber
gerichteten Lohnsteuernachforde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Die Bf. sind Erben nach dem am 26. April 1978 verstorbenen Dr A K. Dr. A K hatte am 30. Dezember 1976 mit der "Gesfö" Gemeinnützige Bau- und SiedlungsgesmbH einen Kaufvertrag über Miteigentumanteile an einem von der Verkäuferin errichteten Wohnhaus in Wien 3, R-Gasse, geschlossen. Nach §10 des Kaufvertrages hat der Käufer alle mit diesem Rechtsgeschäft zusammenhängenden Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern) zu tragen. Das Finanzamt für Gebühren un... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art83 Abs2ABGB §891BAO §6BAO §246 Abs1GrEStG 1955 §17 Z4
Rechtssatz: Grunderwerbsteuergesetz 1955; Bundesabgabenordnung; keine Bedenken gegen die Regelung eines Gesamtschuldverhältnisses in §17 Z4 GrEStG iVm. §6 BAO; keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Vorschreibung von Grunderwerbsteuer an einen von mehreren Gesamtschuldnern iS des §6... mehr lesen...