Norm: AVOG allgBAO §12BAO §49 Abs1BAO §52BAO §224FMG §2FMG §21 Abs1
Rechtssatz: Die Fernmeldebehörden sind weder Abgabenbehörden noch wurde ihnen die rechtliche Eigenschaft von Abgabenbehörden des Bundes zuerkannt. Entscheidungstexte 6 Ob 765/83 Entscheidungstext OGH 11.10.1984 6 Ob 765/83 Veröff: SZ 57/154 = JBl 1985,370 = GesRZ 1985,99 ... mehr lesen...
Norm: AVOG BGBl 1975/18 allgBAO §12BAO §49 Abs1BAO §52BAO §224FG §2FG §21 Abs1
Rechtssatz: Die Fernmeldebehörden sind weder Abgabenbehörden noch wurde ihnen die rechtliche Eigenschaft von Abgabenbehörden des Bundes zuerkannt. Entscheidungstexte 6 Ob 765/83 Entscheidungstext OGH 11.10.1984 6 Ob 765/83 Veröff: SZ 57/154 = JBl 1985,370 = GesRZ 1985,99 ... mehr lesen...
Norm: AO §52AO §63KO §176
Rechtssatz: Auch in Insolvenzfällen ist das Rekursgericht auf Grund eines zulässigen und rechtzeitig erhobenen Rechtsmittel verpflichtet, den angefochtenen Beschluß inhaltlich zu überprüfen. Es ist dabei zwar an die Rekursanträge, jedoch nicht an die Rekursgründe gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 34/69 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 34/69 Verö... mehr lesen...
Norm: AO §52AO §63 Abs2KO §174 Abs2
Rechtssatz: Auch für die Anfechtung des Beschlusses, mit dem der Ausgleich bestätigt wird, beginnt die Rechtsmittelfrist mit dem öffentlichen Anschlag an der Gerichtstafel zu laufen. Entscheidungstexte 1 Ob 646/57 Entscheidungstext OGH 04.12.1957 1 Ob 646/57 Veröff: EvBl 1958/46 S 74 = JBl 1958,239 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat als Ausgleichsgericht mit dem Beschluß ON. 26 den bei der Tagsatzung am 22. April 1952 abgeschlossenen Ausgleich bestätigt. Obwohl die Rekurswerberin für den Ausgleich gestimmt hat, hat sie gegen die Bestätigung des Ausgleiches Rekurs erhoben mit dem Antrag, dem Ausgleich die Bestätigung zu versagen. Sie behauptete, die Voraussetzungen des § 50 Z. 4 AO. lägen mangels Berichtigung oder entsprechender Sicherstellung der Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens ... mehr lesen...
Norm: AO §50 Z4AO §52KO §155
Rechtssatz: Ein dem Ausgleich oder Zwangsausgleich zustimmender Gläubiger hat gegen den Bestätigungsbeschluß nur insoferne ein Rekursrecht, als dieser Beschluß absichtlich oder versehentlich vom Inhalt des Ausgleiches abweicht; er hat jedoch kein Rekursrecht, wenn entgegen § 50 Z 4 AO die Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens nicht fristgerecht entrichtet oder sichergestellt wurden. Entsch... mehr lesen...
Norm: AO §52
Rechtssatz: Auch ein Gläubiger, der seine Forderung im Ausgleichsverfahren nicht angemeldet hat, ist Beteiligter im Sinne des § 52 AO. Entscheidungstexte 2 Ob 799/31 Entscheidungstext OGH 06.08.1931 2 Ob 799/31 Veröff: SZ 13/168 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0051886 ... mehr lesen...
Norm: AO §52
Rechtssatz: Dem Ausgleichsbürgen steht gemäß § 52 AO gegen die Bestätigung des Ausgleiches aus dem Grunde, weil es an der erforderlichen Stimmenmehrheit gefehlt hat, ein Rekursrecht nicht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 992/28 Entscheidungstext OGH 18.12.1928 3 Ob 992/28 Veröff: SZ 10/355 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...