Entscheidungen zu § 31 AO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

RS OGH 1991/6/10 Bkv2/91

Norm: RAO §31
Rechtssatz: Gegen eine Entscheidung des Ausschusses über einen gemäß § 31 RAO gestellten Antrag ist in der RAO ein Rechtsmittel nicht vorgesehen, weil dieser Fall nicht zu jenen Fällen zählt, in denen die RAO eine Berufung gegen eine Ausschuß-Entscheidung zuläßt; die Aufzählung dieser Fälle ist aber eine Taxative. Entscheidungstexte Bkv 2/91 Entscheidungstext OGH 10.06... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1991

RS OGH 1991/6/10 Bkv2/91

Norm: RAO §2RAO §31
Rechtssatz: Bei Versagung einer Bestätigung über die gemäß § 2 RAO vorgeschriebene erforderliche praktische Verwendung ist sowohl der Rechtsanwalt als auch der bei ihm beschäftigte Rechtsanwaltsanwärter aktiv legitimiert, einen Feststellungsbescheid des Ausschusses zu erwirken und gegen eine abweisende Entscheidung Rechtsmittel zu erheben. Die Ausstellung einer Legitimationsurkunde kann aber ausschließlich über Einschreiten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1991

RS OGH 1981/9/15 4Ob36/81

Norm: stmk LAO §31stmk LAO §35stmk LAO §38
Rechtssatz: Der Abfertigungsanspruch gemäß § 31 stmk LAO ist nicht durch § 38 stmk LAO ausgeschlossen, weil Abfertigungsansprüche nicht zu den im § 35 stmk LAO aufgezählten Ansprüchen gehören. Entscheidungstexte 4 Ob 36/81 Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 36/81 Veröff: Arb 10016 Eur... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1981

RS OGH 1957/4/11 Bkd10/56

Norm: AO §31DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Der Umstand allein, daß ein Anwalt in einem Exekutionsverfahren einen Gläubiger vertreten hatte, dann aber in dem nachfolgenden über das Vermögen des Verpflichteten eröffneten Ausgleichsverfahren das Amt des Ausgleichsverwalters übernommen hat, bildet keinen disziplinären Tatbestand. Der Ausgleichsverwalter hat seine Anträge im Interesse der Gesamtheit der Gläubiger zu stellen, daher liegt keine Doppelvertr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1957

RS OGH 1931/12/29 3Ob1101/31, 3Ob103/85, 3Ob102/85, 3Ob105/85

Norm: AO §10 Abs1AO §31
Rechtssatz: Dem Ausgleichsverwalter steht das Rekursrecht gegen eine nach § 10 AO unzulässige Exekutionsbewilligung zu. Entscheidungstexte 3 Ob 1101/31 Entscheidungstext OGH 29.12.1931 3 Ob 1101/31 Veröff: SZ 13/277 3 Ob 102/85 Entscheidungstext OGH 02.10.1985 3 Ob 102/85 Beis wie T1 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.12.1931

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