Norm: AO §28 Abs2
Rechtssatz: Eine bindende Erklärung des BMJ nach § 28 Abs 2 AO ist nur einzuholen, wenn ein besonderer Grund für die Annahme vorliegt, daß die für die Gleichbehandlung ausländischer Gläubiger erforderliche Beobachtung der Gegenseitigkeit nicht gewährleistet ist, denn die Vermutung spricht für diese. Entscheidungstexte 3 Ob 128/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 ... mehr lesen...
Norm: AO §28 Abs2
Rechtssatz: Keine Zweifel an der Beobachtung der Gegenseitigkeit durch die griechischen Behörden. Entscheidungstexte 3 Ob 128/78 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 128/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0051770 Dokumentnummer JJR_19780912_OGH0002_0030OB0012... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z10 CRAO §28 Abs2 lith
Rechtssatz: Gänzliche Weitergabe von Kanzleiräumen eines verstorbenen Rechtsanwaltes liegt nicht vor, solange die Abwicklung der aus der Zeit des verstorbenen Anwaltes stammenden Causen durch den bestellten mittlerweiligen Stellvertreter eine regelmäßige anwaltliche Tätigkeit in den Kanzleiräumen erfordert. Entscheidungstexte 8 Ob 16/72 Entsche... mehr lesen...