Norm: AO §20c Abs3AO §23 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §46 Abs1
Rechtssatz: Hinsichtlich der Einordnung der Ansprüche aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Konkursforderung beziehungsweise nicht bevorrechtete Forderung (§ 25 Abs 1 letzter Satz KO - § 20c Abs 3 letzter Satz AO) und der Regelung, was Masseforderung beziehungsweise bevorrechtete Forderung ist (laufendes Entgelt einschließlich der Sonderzahlungen für die Z... mehr lesen...
Norm: AngG §23AngG §23aAO §20c Abs3AO §20dKO idF IRÄG 1994 §25 Abs1KO idF IRÄG 1994 §25 Abs2
Rechtssatz: Wäre dem Arbeitnehmer bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach § 20c Abs 3 AO (beziehungsweise § 25 Abs 1 KO) ein erhöhter Abfertigungsanspruch in der Zeit, die zwischen dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund der privilegierten Kündigung durch den Ausgleichsschuldner (beziehungsweise dem Masseverwalter) und dem Zei... mehr lesen...