Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Salzburg. Mit Erkenntnis des Disziplinarrats der Salzburger Rechtsanwaltskammer vom 3. April 2002 wurde er schuldig erkannt, das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dadurch begangen zu haben, daß er "aus einem ihm am 21.07.1999 im Auftrag der A. für Rechnung seines Mandanten von Herrn R. überwiesenen Betrag von ATS 4.504.472,00 einen Betrag von ATS 1.937.500,0... mehr lesen...
Index: 27 Rechtspflege27/01 Rechtsanwälte
Norm: B-VGB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2StGG Art5EMRK Art7RAO §19RL-BA 1977 §16, §17
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Verhängung einer Disziplinarstrafe über einen Rechtsanwalt wegen
Zurückbehaltung von Geldern eines Mandanten
Rechtssatz: Es ist nicht denkunmöglich, wenn die Disziplinarbehörden davon au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH ist zu B406/79 das Verfahren über eine Beschwerde nach Art144 B-VG anhängig, in der insbesondere die Verfassungswidrigkeit des §16 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl. 194/1961, geltend gemacht wird. Der erste Satz dieses Paragraphen und der darin bezogene §25 BAO haben folgenden Wortlaut: "§16 erster Satz: Stehen Wirtschaftsgüter, die einem gewerblichen oder einem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen dienen, nicht im Eigentum des Unt... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art144 Abs1 / LegitimationBAO §16BAO §19BAO §224 Abs1 Beachte vgl. Kundmachung, BGBl. 409/1984, am 25. Oktober 1984, sowie
AÖFV 234/1984 am 13. November 1984; s. Anlaßfall VfSlg. 10223/1984
Rechtssatz: BAO; Gleichheitswidrigkeit einiger Worte in §16; Angehörigenverhältnis für sich allein keine ausreich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. 1. Mit Haftungsbescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. März 1977, MA 4/4 M-49/77, wurde R W gemäß §7 und §54 der Wr. Abgabenordnung - WAO -, LGBl. Nr. 21/1962, für den Rückstand an Dienstgeberabgabe der R M GesmbH mit dem Sitz in Wien, in der Höhe von 3318,70 S für den Zeitraum April bis September 1973 haftbar gemacht und aufgefordert, diesen Betrag gemäß §171 WAO binnen einem Monat ab Zustellung des Bescheides zu entrichten, widrigenfalls die zw... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3400 Abgabenordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktMRK Art6 Abs3WAO §19WAO §21
Rechtssatz: WAO; Annahme der Eigenschaft als Geschäftsführer einer Gesellschaft; keine gleichheitswidrige Anwendung der §§19 und 21; keine Willkür Entscheidungstexte B 294/78 Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 02.12.1983 B 294/78 ... mehr lesen...