Die Erstinstanz begründete den bekämpften Bescheid im Wesentlichen damit, als sie ausführte, dass gemäß § 49 Abs. 1 und 3 Z 2 SchFG eine Bewilligung nur erteilt werden dürfe, wenn u.a. bestehende Rechte nicht entgegenstehen. Bestehende Rechte anderer Personen als des Bewilligungsinhabers, die der Erteilung der Bewilligung entgegenstehen, seien u.a. dingliche Rechte an einer Liegenschaft. Im gegenständlichen Fall sei somit eine Zustimmung der Grundeigentümer erforderlich, da Herr Dipl.-Ing.... mehr lesen...
Rechtssatz: Laut einem im Jahr 2010 in Begutachtung befindlichen Entwurf der Ministerin für Verkehr, Innovation und Technologie zur Änderung des SchFG, Zl.: 158/ME XXIV.GP, sollte § 55 Abs. 2 SchFG um zwei Widerrufstatbestände erweitert werden. Unter anderem sollte es einen Widerrufstatbestand darstellen, wenn eine privatrechtliche Vereinbarung über die Nutzung der für die Schifffahrtsanlage erforderlichen Ufergrundstücke weggefallen ist. Tatsächlich kam es nicht zu der geplanten Novelle d... mehr lesen...