Norm: AHG §1 BaAHG §1 Cd5SchiffahrtsG §37 Abs2 Z2SchFG §37 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Einsatz eines Gendarmeriebeamten mit einem von ihm gesteuerten Motorboot zur Bergung einer in Seenot geratenen Person auf dem Neusiedlersee, ist ein Einsatz in Wahrnehmung hoheitlicher (schifffahrtspolizeilicher) Aufgaben. Entscheidungstexte 1 Ob 32/92 Entscheidungstext OGH 25.08.1992 1 Ob 32/92 Ver... mehr lesen...