Norm
AHG §1 BaRechtssatz
Der Einsatz eines Gendarmeriebeamten mit einem von ihm gesteuerten Motorboot zur Bergung einer in Seenot geratenen Person auf dem Neusiedlersee, ist ein Einsatz in Wahrnehmung hoheitlicher (schifffahrtspolizeilicher) Aufgaben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SchifffahrtsGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0050203Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2010