IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Mag. Ulrike Seidel über die Beschwerde von Frau Dr. AB AA, AE-Straße, AD, vertreten durch AF AG Rechtsanwälte GmbH, AJ-Straße, AD, gegen den Bescheid der belangten Behörde Bürgermeister der Gemeinde FF vom 07.08.2018, Zahl XXX-2018, zu Recht e r k a n n t : I. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der Spruch: des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeänd... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 14.02.2019 Index: 94/01 Schiffsverkehr
Norm: SchFG §16SchF-VO §9 Abs5
Rechtssatz: Die Erhebung von Landungsplätzen und die Ausstellung einer Bestätigung als Nachweis (§ 9 Abs 5 SchifffahrtsVO Wolfgangsee LGBl Nr 57/1990) ist in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem in Betracht kommenden Motorfahrzeug zu sehen, was sich zwar aus der Bestimmungen § 9 Abs 5 erst... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 14.02.2019 Index: 94/01 Schiffsverkehr
Norm: SchFG §16SchFVO §9 Abs5
Rechtssatz: Bei der Erhebung von Landungsplätzen und der Ausstellung einer Bestätigung gemäß § 9 Abs 5 SchifffahrtsVO Wolfgangsee handelt es sich um ein amtswegiges dh Offizialverfahren der Gemeinde, welches von der Behörde als für diesen Bereich zuständige Schifffahrtspolizei eingeleitet wird... mehr lesen...