1.1. Die Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt richtet sich gegen eine Amtshandlung der BH im Zuge der Vollziehung des Rundfunkgebührengesetzes (§ 6 Abs. 5). Eines ihrer Organe habe am Nachmittag des 13.09.2010 sein Büro in BS, ***, im Beisein zweier Polizisten aufgesucht und wollte dort nachschauen, ob Rundfunk- bzw. Fernsehanlagen betrieben werden. Er sei aufgefordert worden, den Zutritt zu ermöglichen. Er habe ihn verweigert und in... mehr lesen...
Rechtssatz: Das bloße Verlangen der BH, ein Büro zu betreten, um im Rahmen von Ermittlungen betreffend die Rundfunkgebührenpflicht nachzuschauen, ob dort ein Fernseher betrieben wird, ist mangels Befolgungsanspruch keine Maßnahme, die mit Beschwerde nach § 67a Z 2 AVG bekämpft werden kann. SW-Maßnahmenbeschwerde, Zulässig, bloße Aufforderung, Zutritt zu gewähren, Befolgungsanspruch Zuletzt aktualisiert am 10.02.2011 mehr lesen...