Am 21. Oktober 2002 unterschrieb die Beschwerdeführerin das Formular "Anmeldung hinsichtlich des Betriebs von Rundfunkempfangseinrichtungen gemäß § 2 Rundfunkgebührengesetz" über den Betrieb bzw. die Betriebsbereitschaft von Radio- und Fernsehempfangseinrichtungen (Kombimeldung) an dem als "weiteren Wohnsitz" bezeichneten Standort K-Gasse 4/18 mit Wirksamkeit ab "10/2002". Mit Schreiben vom 9. Mai 2004 stellte die GIS Gebühren Info Service GmbH (im Folgenden: GIS) einen vollstreckbare... mehr lesen...
Index: 16/02 Rundfunk91/01 Fernmeldewesen
Norm: RGG 1999 §2 Abs1;RGG 1999 §2 Abs2;RGG 1999 §2 Abs3;RGG 1999 §3 Abs1;RGG 1999 §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Entstehen der Gebührenpflicht nach § 2 Abs. 1 RGG knüpft ausschließlich an den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung in einem Gebäude an. Nach § 3 Abs. 1 RGG ist die Gebühr für jeden Standort zu entrichten. Standort ist nach § 2 Abs. 2 letzter Satz RGG eine Wohnu... mehr lesen...