Der Beschwerdeführer steht als Justizwachebeamter (Bezirksinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt Stein (Dienstort: Krems-Stein), in der er im Bereich der Wirtschaftsverwaltung tätig ist. Er hat fallweise - im Beschwerdefall ergibt sich aus den im strittigen Zeitraum gelegten Reiserechnungen, dass dies fünf- bis siebenmal pro Monat der Fall war - Tag- bzw. Nachtdienste in der Außenstelle Mautern (Gärtnerei) zu leis... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §4;RGV 1955 §47;
Rechtssatz: Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der (Stamm-)Dienststelle gelegen ist, ist im Sinn der RGV (d.h. unter Berücksichtigung der Zielsetzung des § 1 RGV) dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung als dem organisatorischen Aspekt einzuräumen (H... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §4;RGV 1955 §47;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall kann nicht von vornherein gesagt werden, dass einem Beamten mit zwei Dienstorten (wie dem Beschwerdeführer), selbst wenn diese wie im Beschwerdefall benachbart sind, generell keine Mehraufwendungen durch die dadurch notwendigen Ortsveränderungen und sonst... mehr lesen...